5 - davon durch Anstalten treffen zum Veräussern von 576.5 Gramm Heroin (994 Gramm Heroingemisch) am 17.6.2014 in Y.________/SO und anderswo; - an der Z.________(Strasse) in Ostermundigen durch Herstellen (Strecken) von 41.9 Gramm Heroin (292 Gramm Heroingemisch), festgestellt am 19.11.2014 (Ziff. II.7 des erstinstanzlichen Dispositivs: kein Besitz und kein Anstalten treffen zum Veräussern, pag. 2783). Mit den obgenannten Anträgen beantragte der Beschuldigte damit teils Schuldsprüche bezüglich anderen Tathandlungen (Ziff.