2782) in Rechtskraft erwachsen sei. Des Weiteren beantragte er Freisprüche im Zusammenhang mit den mengen-, gewerbs- und bandenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) betreffend dem Besitz, Befördern und Veräussern von mindestens 4‘500 Gramm Heroingemisch in der Zeit von Juni 2013 bis April 2014 sowie betreffend dem Besitz, Befördern und Veräussern von ca. 30 Gramm Kokaingemisch in der Zeit von Juni 2013 bis April 2014 (Ziff. II.1 und Ziff. II.2 des erstinstanzlichen Dispositivs, pag.