4. Die beiden Notizzettel sowie der albanische Ausweis, lautend auf F.________, verbleiben bei den Akten. 5. Die sichergestellten Kleidungsstücke, die sich zur Zeit beim Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern befinden, werden nach Rechtskraft A.________ zu Handen seiner Effekten herausgegeben. 4 6. Der Betrag von insgesamt CHF 22'598.00 wird eingezogen (Art. 70 StGB).