Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 438 Tagen (17. Juni 2014 bis 28. August 2015) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 43'999.00 und Auslagen von CHF 40'313.65, insgesamt bestimmt auf CHF 84'312.65 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).