1. zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 348 Tagen (vom 03.10.2014 bis 15.09.2015) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 16.09.2015 vorzeitig angetreten worden ist. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt ausmachend CHF 17'824.20, unter Verrechnung mit dem rechtskräftig beschlagnahmten Geldbetrag von CHF 184.45 (Ziff. I. Lit. F. 3. hiervor). 3. zur Bezahlung von 9/10 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 4‘000.00, ausmachend CHF 3‘600.00. IV. Weiter wird verfügt: