7. der groben Verkehrsregelverletzungen, mehrfach begangen am 03.10.2014 in Derendingen SO (Anklageschrift Ziff. 8); 7.1. durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie durch unvorsichtiges Überholen (Luzernstrasse, vor der Kreuzung Luzernstrasse/Steinmattstrasse); 7.2. durch Rechtsüberholen (Luzernstrasse, Nähe Bahnunterführung); 7.3. durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie durch Überholen eines (linksabbiegenden) Fahrzeuges ohne die Gewissheit zu haben, dass der dafür benötigte Raum frei ist. D.