19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Die übrigen erstinstanzlichen Verfügungen sind rechtskräftig. 28 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 13. August 2015 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.