d) Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich insbesondere aufgrund der einschlägigen Vorstrafen erheblich straferhöhend aus, weshalb die Strafe um mindestens 7 Monate auf 42 Monate zu erhöhen ist. Einer weitergehenden Erhöhung steht das zu berücksichtigende Verschlechterungsverbot entgegen (vgl. Ziff. I. 5. vorne).