Er sei bemüht, seinen Alltag im geschlossenen Strafvollzug positiv zu bewältigen (pag. 1112). Zu erwähnen ist ferner, dass der Beschuldigte am 11. Juli 2015 in seiner Zelle im Regionalgefängnis Thun mutmasslich Feuer legte (pag. 821 ff.). Das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren sind insgesamt neutral bis eher negativ zu werten.