Ein solches Verhalten darf jedoch erwartet werden und ist nicht zu Gunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen. Gemäss dem Führungsbericht der Anstalten Thorberg vom 16. März 2016 habe sich seit dem Eintritt abgezeichnet, dass es dem Beschuldigten nicht gelinge, sich in den Vollzugsalltag zu integrieren. Er sei durch sein dissoziales und inadäquates Verhalten gegenüber Miteingewiesen und Personal aufgefallen. Um eine Eskalation zu verhindern, habe der Beschuldigte bereits nach wenigen Tagen in die Sicherheitsabteilung B verlegt werden müssen. Dort zeige er ein kritisches und teils abweisendes Verhalten, bleibe jedoch anständig (pag.