- 25.08.2003, Amtsgericht Heidelberg, Einbruchdiebstahl, 2 Jahre Freiheitsstrafe unter Einbezug der Sanktion gemäss Urteil vom 19.03.2003 (Strafvollstreckung durch Verjährung erledigt). - in Frankreich (pag. 687) wurde der Beschuldigte unter dem Namen "T.________" am 26.05.2009 nebst einer 10-jährigen Landesverweisung durch das Tribunal correctionnel de Paris zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wegen schweren Diebstahls und weiteren Delikten. Der Beschuldigte gab dazu an, er sei wegen "Diebstahls und zwar von vielen Sachen" verurteilt worden und habe ca. zwei der drei Jahre Freiheitsstrafe verbüsst, bevor er ausgeschafft worden sei (pag. 878).