Der Beschuldigte gab an, er sei in Mazedonien wegen Entführung verurteilt worden, sei aber unschuldig (pag. 599). Das Urteil basiere auf Vorfällen aus dem Jahr 1998 – damals war der Beschuldigte ca. 24-jährig. Allen anderen Gefangenen sei die vorzeitige Entlassung gewährt worden, nur ihm nicht, weil er Bosnier sei und nicht Serbe. Dann sei er halt "gegangen" (pag. 633).