In Übereinstimmung mit der Vorinstanz erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz in vier Fällen für sich alleine beurteilt eine Strafe von 6 Monaten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Freiheitsstrafe von 4 Monaten. 15.7 Mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung Der Beschuldigte verletzte anlässlich seiner Flucht vor der Polizei am 3. Oktober 2014 in Derendingen mehrere wichtige Verkehrsregeln in schwerer Art und Weise (Phase 1: Missachten des Vortritts; Phase 2: Nichtanpassen der Geschwindigkeit und unvorsichtiges Überholen;