Unter Anwendung des Asperationsprinzips resultiert eine asperierte Strafe von 30 Strafeinheiten bzw. eine Freiheitsstrafe von einem Monat. 15.6 mehrfache Widerhandlung gegen das Ausländergesetz Der Beschuldigte reiste von Januar 2013 bis zu seiner Verhaftung am 3. Oktober 2014 insgesamt vier Mal trotz bestehender Einreisesperre in die Schweiz ein und hielt sich hier jeweils einige Tage oder Wochen rechtswidrig auf. Er wusste um die Einreisesperre und handelte vorsätzlich. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, zeigt dies, dass der Beschuldigte in keiner Weise gewillt ist, sich an die Auflagen hiesiger Behörden zu halten.