Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen Sachbeschädigungen in sechs Fällen für sich alleine beurteilt eine Strafe von 3 bis 4 Monaten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Freiheitsstrafe von 2 Monaten. 15.3 Mehrfacher Hausfriedensbruch Der Beschuldigte und seine Mittäter begingen im Rahmen ihrer Einbruchdiebstähle auch sechs Hausfriedensbrüche, indem sie sich gewaltsam und unrechtmässig Zutritt zu den Einfamilienhäusern der Geschädigten verschafften.