Für diese Delikte erscheint für sich alleine beurteilt – unter Berücksichtigung des Versuchs – eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips resultiert eine asperierte Freiheitsstrafe von 5 Monaten. 15.2 Mehrfache Sachbeschädigung Im Rahmen ihrer Einbrüche begingen der Beschuldigte und seine Mittäter Sachbeschädigungen. Sie schlugen insbesondere Scheiben ein und wuchteten Fenster oder Türen mit einem Flachwerkzeug auf. Vorliegend stellten die Sachbeschädigungen nicht das eigentliche Handlungsziel dar. Der Beschuldigte beging die Sachbeschädigungen, um an Vermögenswerte zu