Er und seine Mittäter entwendeten Uhren, Münzen, Goldbarren, Schmuck, und Handtaschen und erbeuteten Deliktsgut im Wert von rund CHF 14‘870.00. Die Vorgehensweise des Beschuldigten lässt auch hier auf eine recht hohe kriminelle Energie schliessen. Betreffend die subjektiven Tatkomponenten kann sinngemäss auf die Ausführungen unter Ziff. IV. 14.2 vorne verwiesen werden. Das Tatverschulden liegt auch für diese Serie von Einbruchdiebstählen insgesamt noch im unteren Drittel bzw. technisch im leichten Bereich. Im Fall Bannwil BE liegt lediglich ein Versuch vor.