Polizistin Q.________ schilderte, dass die entgegenkommenden Fahrzeuge vollständig angehalten hätten, um ihnen den Vortritt zu gewähren (pag. 576). Es ist daher auch davon auszugehen, dass die Fahrzeuge bereits vor dem Überholmanöver des Beschuldigten an den rechten Rand gefahren sind, um der Polizei den Vortritt zu gewähren. III. Rechtliche Würdigung