Dass er flüchten, dazu auf die Luzernstrasse zurückkehren und quasi für die Polizei einen "Hacken schlagen" wollte, indem er von der Unterführungsstrasse weg, scharf rechts zwischen den Häusern durchfuhr und auf die Luzernstrasse einbog, verträgt sich nicht mit seiner Version, dass er bis zum Stillstand angehalten und nach links und rechts geschaut habe, bevor er losgefahren sei. Im Übrigen bestand auch keine Pflicht zum Anhalten, da die Durchfahrt zwischen den Häusern nicht mit einem Stopp signalisiert, sondern bloss vortrittsbelastet gegenüber der Hauptstrasse ist.