Dieser Teil der Aussagen ist für das Gericht unlogisch. Dass der Beschuldigte in der Unterführungsstrasse stark beschleunigt hatte, nachdem er realisiert hatte, dass die Polizei hinter ihm her war, bestätigte er indirekt selber, als er zugab, dass es Strassenstaub aufgewirbelt habe. Der Beschuldigte war also auf der Flucht vor der Polizei, welche schon in der Unterführungsstrasse Blaulicht und akustische Warnvorrichtung eingeschaltet hatte.