Die abweichende Version, er habe vor dem Einbiegen in die Luzernstrasse angehalten und sogar noch nach links und rechts geschaut, bevor er losgefahren sei, bringt er erstmals vor, nachdem er von seinem Verteidiger nach allfälligen gefährdeten Verkehrsteilnehmer gefragt worden war. In allen weiteren Befragungen und auf alle anders lautenden Vorhalte beharrte er schon fast stereotyp darauf, dass er ganz angehalten und nach links und rechts geschaut habe. Dieser Teil der Aussagen ist für das Gericht unlogisch.