Die Aussagen der beiden Polizisten sind im Kerngeschehen kongruent. Beide haben übereinstimmend ausgesagt, dass der Beschuldigte von der schmalen Passage zwischen den Häusern durch in rasanter Fahrt auf die Luzernstrasse eingebogen sei. Jede der Aussagen enthält zusätzliche Details, welche die andere Aussage nicht enthält (quietschende Reifen, aufgewirbelter Staub), was ein Indiz dafür ist, dass die Polizisten je aus ihrer Erinnerung real Erlebtes wiedergegeben und keine Absprache stattgefunden hatte. Umgekehrt finden sich keinerlei Anhaltspunkte, welche Zweifel oder Vorbehalte an den Aussagen der Polizisten wecken würden.