6. Vorbemerkungen Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. I. 8. der Anklageschrift vom 27. Mai 2015 mehrfache grobe bzw. qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung vorgeworfen, die er anlässlich seiner Flucht vor der Polizei am 3. Oktober 2014 in Derendingen SO begangen haben soll. Der Beschuldigte bestreitet nicht, auf der von der Polizei bezeichneten Strecke den Personenwagen Mercedes-Benz E220 CDI mit dem deutschen Kontrollschild .________ gelenkt zu haben. Unbestritten ist auch, dass O.________ sein Beifahrer war. Dem Beschuldigten werden in der Anklageschrift fünf Teilsachverhalte vorgeworfen (pag. 773 f.).