7.2. durch Rechtsüberholen (Luzernstrasse, Nähe Bahnunterführung); 7.3. durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie durch Überholen eines (linksabbiegenden) Fahrzeuges ohne die Gewissheit zu haben, dass der dafür benötigte Raum frei ist.