1. der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzungen, begangen am 03.10.2014 in Derendingen SO durch Überholen eines (linksabbiegenden Mähdreschers, ohne die Gewissheit zu haben, dass der dafür benötigte Raum frei ist (Luzernstrasse, nach Bahnunterführung, auf Höhe Einmündung Deitingenstrasse), gemäss Urteilsdispositiv Ziff. III./7.; 2. der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 03.10.2014 in Derendingen SO durch Missachten des Vortritts beim Einbiegen in Hauptstrasse bei eingeschränkter Sicht (Luzernstrasse, Höhe Liegenschaften Nr. 6b/8), gemäss Urteilsdispositiv Ziff.