Hingegen wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des mehrfachen gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des Raufhandels, der mehrfachen Fälschung von Ausweisen, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung und der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzungen schuldig erklärt. Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft vom 3. Oktober 2014 bis 13. August 2015 wurde im Umfang von 315 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet.