1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 13. August 2015 wurde das Strafverfahren gegen A.________ wegen Drohung, angeblich begangen am 24. April 2013 in Egerkingen SO mangels gültigen Strafantrags eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 900, Ziff. I. des angefochtenen Urteils). A.________ wurde freigesprochen von den Anschuldigungen des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 29. März 2013, evtl. 30. oder 31. März 2013 in Niederdorf BL zum Nachteil von C.__