Das mit der Berufungsbegründung vom 12. Januar 2016 gestellte Erlassgesuch des Beschuldigten wird abgewiesen. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten - der Strafklägerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Oberland - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Urteilsdispositiv) - dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (nur Urteilsdispositiv) - dem Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (nur Urteilsdispositiv) Bern, 5. August 2016 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 9. August 2016) Der Präsident i.V.: