1. zu einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 3‘840.00; der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 960.00; die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 24 Tage festgesetzt; 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt ausmachend CHF 3‘060.00; 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 800.00; 5. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 200.00 (inkl. Auslagen und MWSt.