Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 24 Tage festgesetzt. 14.5 Konkrete Strafe Nach dem Gesagten wird der Beschuldigte für den Schuldspruch wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 3‘840.00 (Probezeit: 2 Jahre), sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 960.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen: 24 Tage) verurteilt. Die Übertretungsbusse von CHF 500.00 entfällt bzw. ist in der Geldstrafe inbegriffen.