Alle diese Mängel in der Haltung und Ernährung haben dazu geführt, dass die Katzen Körperfunktions- und Verhaltensstörungen aufwiesen und nicht sozialisiert waren. Insgesamt liegen somit zahlreiche pflichtwidrige Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung vor, die das Wohlbefinden der betroffenen Tiere in erheblichem Mass beeinträchtigt haben. Der Beschuldigte hat die unter seiner Obhut stehenden über 40 Katzen durch pflichtwidrige Unterlassung der erforderlichen Ernährung, Pflege, Bereitstellung einer genügenden Unterkunft und der Nichtgewährung der für ihr Wohlergehen notwendigen Beschäftigung und Bewegungsfreiheit vernach-