Die Impfung gegen virale und bakterielle Erkrankungen stellt eine Grundbehandlung für Katzen dar. Auch wenn keine explizite gesetzliche Pflicht zur Impfung der Katzen besteht, ergibt sich diese doch implizit aus der Pflicht des Tierhalters, durch Pflege Krankheiten vorzubeugen (vgl. Art. 5 Abs. 1 TSchV). Das Impfen sowie die Behandlung gegen Parasiten sind entscheidend, um einen guten Gesundheitszustand und damit das Wohlbefinden der Katzen sicherzustellen. Alle diese Mängel in der Haltung und Ernährung haben dazu geführt, dass die Katzen Körperfunktions- und Verhaltensstörungen aufwiesen und nicht sozialisiert waren.