Der Beschuldigte hat weiter keine geeigneten Kletter- und Kratzmöglichkeiten bereitgestellt. Er hat zudem das Raumklima nicht den Tieren angepasst, denn er hat keine zureichende Frischluftzufuhr sichergestellt. Die Katzen mussten ein Loch in der Tür bzw. Ritzen in der Wand aufsuchen, um frische Luft zu atmen. Der Beschuldigte hat es ferner unterlassen, das Befinden der Tiere und den Zustand der Einrichtungen so oft wie nötig zu prüfen oder dann zumindest die Einrichtungen umgehend sachgerecht zu säubern. Es bestand eine grossflächige Verschmutzung mit teilweise verschimmeltem Kot und Urin. Aufgrund dessen, dass die Exkremente nicht entsorgt wurden, hat sich ein starker Geruch nach