Die Gruppenhaltung (Trennung von Kätzinnen und Katern), wie sie vom Beschuldigten angeblich praktiziert wurde, genügte offensichtlich nicht, um eine übermässige Vermehrung der Katzen zu verhindern. Das Beweisverfahren hat vielmehr ergeben, dass es drei Würfe mit Jungtieren gab, obschon bereits sehr viele Tiere vorhanden waren. Es wurden insgesamt 10 Jungtiere vom Veterinärdienst beschlagnahmt. Durch das Zusammenleben unter so vielen Artgenossen auf wenig Raum gerieten die Katzen zusätzlich in Stress. Der Beschuldigte hat weiter keine geeigneten Kletter- und Kratzmöglichkeiten bereitgestellt.