Die Beurteilung des Gesundheitszustandes der Jungtiere erfolgte durch eine tierärztliche Fachperson. Es gibt keinen Anlass, diese Facheinschätzung in Zweifel zu ziehen resp. anders zu deuten. Gleichermassen kann dem Beschuldigten nicht gefolgt werden, wenn er sinngemäss darzutun versucht, die aufgefundenen gravierenden hygienischen Missstände (grossflächige Verschmutzung durch Kot und Urin) hätten sich erst anlässlich der Kontrolle vom 25. September 2014 durch den Stress, welchem die Katzen beim Einfangen ausgesetzt gewesen seien, ergeben (pag. 234 Z. 10 ff.).