049 Z. 62), im offensichtlichen Widerspruch zu den Feststellungen im Bericht der tierärztlichen Untersuchung vom 1. Oktober 2014, wonach alle untersuchten Kätzinnen mager gewesen seien (pag. 437). Soweit der Beschuldigte den anlässlich der Kontrolle vom 25. September 2014 tierärztlich festgestellten Gesundheitszustand der Jungtiere (teilweise pathologischer Gang, wässrige Augen, mager, aufgeblähter Bauch; pag. 016) zu erklären versucht (pag. 365), überzeugen seine Ausführungen nicht. Die Beurteilung des Gesundheitszustandes der Jungtiere erfolgte durch eine tierärztliche Fachperson.