240 Z. 34 f.). Dr. med. vet. G.________ hat aber anschliessend auch ausgeführt, eine Gesundheitsgefährdung sei dennoch vorhanden gewesen, da sowohl die Einrichtung als auch die Räumlichkeiten stark mit Kot und Urin verschmutzt gewesen seien. Der Kot sei teilweise verschimmelt gewesen. Die Situation habe also schon seit längerem bestanden (pag. 240 Z. 45 ff.). Sodann hat Dr. med. vet. G.________ ausgesagt, ein weiteres gesundheitliches Problem sei der absolut penetrante Ammoniakgestank gewesen. Ammoniak sei ein Schadgas, welches durch Bakterien