Auch der Tierarztbericht dokumentiert somit zumindest teilweise einen schlechten Gesundheitszustand der Katzen. Dem Beschuldigten kann nicht gefolgt werden, wenn er geltend macht, die tierärztliche Untersuchung sei ohne Befunde gewesen. 10.2 Würdigung der Aussagen der Zeugen Der Zeuge I.________ (Polizist) sowie die sachverständige Zeugin Dr. med. vet. G.________ (Amtstierärztin), welche beide an der Kontrolle vom 25. September 2014 vor Ort persönlich anwesend gewesen sind, bestätigen die in der Verfügung vom 3. Oktober 2014 umschriebenen Zustände.