vember 2014 wurden objektiv verfasst. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass sich die Situation nicht so dargestellt hat, wie es in den Verfügungen umschrieben wurde. Die Verfügungen sind detailliert und schlüssig, weshalb darauf abgestellt werden kann. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im Kontrollprotokoll des Veterinärdienstes vom 25. September 2014, welches Grundlage der Verfügung vom 3. Oktober 2014 bildete (vgl. pag. 240 Z. 18 f.), zusätzlich festgestellt wurde, dass Katzenbäume fehlten (pag.