Der Beschuldigte habe keine Einsicht gezeigt (pag. 016). Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte insgesamt ca. 46 Katzen gehalten habe. 40 Katzen (10 Jungtiere, 19 männliche Tiere, 11 weibliche Tiere) seien beschlagnahmt worden; zusätzlich hätten sich 3 Katzen aus den Transportboxen befreien und ca. 2-3 Katzen hätten nicht eingefangen werden können (pag. 017). In der Verfügung des Veterinärdienstes vom 3. November 2014 wurden die bereits gemachten Feststellungen wiederholt und es wurde die definitive Beschlagnahme der 40 vorsorglich beschlagnahmten Hauskatzen des Beschuldigten angeordnet (pag. 420 ff.). Die Verfügungen des Veterinärdienstes vom 3. Oktober 2014 sowie vom 3. No-