Es sei festgestellt worden, dass mindestens 3 der Jungtiere einen unphysiologischen Gang in der Hinterhand aufgewiesen hätten. Ein Jungtier sei mager gewesen und ein weiteres habe einen aufgeblähten Bauch aufgewiesen. Bei einigen Jungtieren seien auch leichte Veränderungen der Augen sichtbar gewesen (pag. 016). Die Katzen seien nicht sozialisiert gewesen, seien schnell ausser Atem geraten und hätten begonnen zu hecheln (pag. 017). Dem Beschuldigten sei eröffnet worden, dass die Katzen aufgrund der massiv vernachlässigten Haltungsbedingungen vorsorglich beschlagnahmt würden, um ihnen umgehend eine geeignete Betreuung bieten zu können. Der Beschuldigte habe keine Einsicht gezeigt (pag.