In der Verfügung wurde sodann festgehalten, auch der Veterinärdienst habe anlässlich der Kontrolle vom 25. September 2014 schon ausserhalb des Hauses des Beschuldigten einen penetranten Gestank nach Exkrementen wahrgenommen. Durch die Fenster der Laube sei festgestellt worden, dass sich darin zahlreiche Katzen befunden hätten. Bei Eintreten in die Laube sei die Konzentration an Ammoniakgasen so stark gewesen, dass es die Kontrollpersonen in den Augen gebrannt habe und die Atmung erschwert gewesen sei (pag. 015). Die Küchenzeile sei sauber und Wasser für die Katzen sei vorhanden gewesen, jedoch sei der Boden feucht vom Urin gewesen.