In der Verfügung des Veterinärdienstes vom 3. Oktober 2014 wurden in differenzierter und sachlicher Weise die beim Beschuldigten anlässlich der Vorsprache vom Vertreter der Gemeindeverwaltung und des Tierschutzvereins am 18. Juli 2014 sowie vom Veterinärdienst an der Kontrolle vom 25. September 2014 vorgefundenen Hygiene- und Haltungsbedingungen der Katzen sowie deren Zustand beschrieben. Es wird in anschaulicher Weise dargetan, dass die Vertreter der Gemeindeverwaltung und des Tierschutzvereins am 18. Juli 2014 einen üblen, beissenden Geruch um das ganze Haus des Beschuldigten herum und bis zur Strasse