Er habe seine Verpflichtung zur Prävention von Krankheiten und Verletzungen durch Pflege stets erfüllt. Eine gesetzliche Grundlage, dass die Katzen regelmässig geimpft und gegen Parasiten behandelt werden müssten, bestehe nicht. Ebenfalls bestehe keine gesetzliche Verpflichtung zur Kastration von Katzen. Er habe mit der Gruppenhaltung die zumutbaren Massnahmen ergriffen, damit sich die Tiere nicht übermässig vermehren würden.