vet. G.________ und es stelle sich die Frage, ob die Fotodokumentation vom Veterinärdienst tatsächlich zu Kontrollbeginn vom 25. September 2014 erstellt worden sei. Wenn die Vorinstanz Behauptungen über den Gesundheitszustand der Katzen aufstelle, überschreite sie ihr pflichtgemässes Ermessen. Die Vorinstanz behaupte, dass nicht alle Tiere gesund gewesen seien, obwohl die sachkundige Zeugin ausgesagt habe, dass die Katzen keine eigentlichen gesundheitlichen Probleme gehabt hätten.