Zudem weise alles darauf hin, dass sich die Tiere unkontrolliert vermehrt hätten und der Beschuldigte nicht die notwendigen Massnahmen unternommen habe, um dies zu verhindern. Der Beschuldigte bestreite wiederholt, dass er mit seiner Katzenhaltung gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen verstossen habe und sei der Überzeugung, dass er seine Pflichten als Tierhalter tagtäglich