In der Verfügung wurde zusammengefasst festgehalten, dass der Beschuldigte seine Katzen hochgradig vernachlässigt habe. In den Haltungsräumlichkeiten der Tiere habe ein beissender Gestank nach Ammoniak geherrscht, unter den Möbeln und in den Raumecken hätten sich verschimmelte Kothaufen befunden und die Kotkisten seien mit Exkrementen der Katzen überfüllt gewesen. Zudem weise alles darauf hin, dass sich die Tiere unkontrolliert vermehrt hätten und der Beschuldigte nicht die notwendigen Massnahmen unternommen habe, um dies zu verhindern.