437). Mit Verfügung vom 3. November 2014 ordnete der Veterinärdienst die definitive Beschlagnahme der 40 Hauskatzen des Beschuldigten sowie die Freigabe zur Neuplatzierung an (pag. 420 ff.). Dem Beschuldigten wurde ein unbefristetes Katzenhalteverbot auferlegt und es wurde verfügt, dass die Katzen, welche sich noch am Wohnort und in der Obhut des Beschuldigten befinden (diese konnten nicht eingefangen werden), bis zum Eintritt der Rechtskraft der Verfügung neu platziert werden müssten (pag. 433). In der Verfügung wurde zusammengefasst festgehalten, dass der Beschuldigte seine Katzen hochgradig vernachlässigt habe.