Darauf wird verwiesen. Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den genannten Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen der Kammer. Ergänzend und präzisierend ist darauf hinzuweisen, dass die beim Beschuldigten am 25. September 2014 vom Veterinärdienst vorsorglich beschlagnahmten 40 Hauskatzen am 1. Oktober 2014 im Tierferienhof C.________ tierärztlich untersucht wurden (pag. 435 ff.). Dr. med. vet. J.________ führte in ihrem Bericht aus, dass von den insgesamt 40 Katzen lediglich deren 24 untersucht werden konnten.