ebenso, welche Folgen sich daraus ergeben haben (negative Hygienesituation mit Gesundheitsgefahr für die Tiere). Die anwendbaren Gesetzesbestimmungen, insbesondere die als konkret verletzt angeklagten Mindestvorschriften an die Tierhaltung wurden im Strafbefehl aufgeführt. Weiter war dem Beschuldigten aufgrund des Strafbefehls klar, wo (an der D.________(Strasse) in B.________(Ortschaft)) und wann (in der Zeit vom 18. Juli 2014 bis 25. September 2014) ihm diese Unterlassungen vorgeworfen wurden. Die Eingrenzung auf einen bestimmten Zeitraum genügt, zumal der Beginn und das Ende des fraglichen Zeitraums klar bestimmt sind: